Verschuldenshaftpflicht, Gefährungshaftpflicht, Produkthaftpflicht und vermutetes Verschulden

Einer trägt immer Schuld, aber wer? Ein Beispiel aus der Praxis: Herr F. parkt sein Auto am Hang und hat selbstverständlich die Handbremse angezogen. Das Handbremsseil reißt jedoch und sein Auto rollt auf ein anderes…
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Neue Produkthaftungsverschärfung im Kaufrecht nach § 439 (3) BGB trifft insbesondere Onlinehändler und Quasi-Hersteller

Nach § 439 (3) BGB muss der Verkäufer (z. B. Onlinehändler, Bauhandwerker) eines mangelhaften Produktes jetzt generell die erforderlichen Kosten für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der mangelfreien Sache tragen….
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