Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller, Quasi-Hersteller, Händler und Importeure von Kosmetik

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Warum braucht man eine Produkthaftpflichtversicherung?

In Deutschland ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt, weil das Unternehmen und häufig auch der Unternehmer persönlich in voller Höhe für verursachte Schäden aufkommen müssen. Abgesichert ist das Betriebliche Risiko, das Produktrisiko und die Umwelthaftpflicht.

Das betriebliche Risiko ergibt sich aus der Haftung für die Produktion, also aus den Risiken die während und zur Leistungserstellung entstehen.

Unter der Produkthaftpflichtversicherung wird die Versicherung des Haftungsrisikos für die Produkte und Leistungen eines Betriebes verstanden. Versicherungsschutz besteht also für die Ergebnisse des Betriebes.

Das erste Element der Produkthaftung ist die Haftung für Fehler des fertigen Produktes. Versichert ist nicht das fehlerhafte Produkt selbst, sondern der Schaden beim Endabnehmer, weil bei ihm durch das Produkt typischerweise Personen- oder Sachschäden und ggf. Vermögensfolgeschäden entstanden sind. Das zweite Element ist die Deckung der Haftung des Herstellers, Quasi-Herstellers und des Importeurs für sein fehlerhaftes Kosmetikprodukt, welches das Fehlschlagen einer gewerblichen Weiterverarbeitung verursacht.

Warum brauchen Onlinehändler eine Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

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Schadenbeispiele

UNACHTSAMKEIT

Beim Abladen von Kosmetischen Rohstoffen wird durch Unachtsamkeit des Staplerfahrers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

VERKEHRSSICHERHEITSPFLICHT

Frau Meier, eine ältere Dame, geht im Winter am frühen Morgen vor Ihrem Kosmetikhandelsbetrieb spazieren. Da der Winterdienst heute leider noch nicht erschienen ist, ist nichts geräumt, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten Weg vor Ihrem Betrieb ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trägt die Versicherung.

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Kosmetikbetrieb als auch seine gesetzlichen Vertreter, hier den Staplerfahrer, vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

PRODUKTFEHLER

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Kosmetikhersteller und Kosmetikhandel

Sie vertreiben eine neuartige Hautcreme die bisher alle Produkttests bestanden hat. Einige Zeit später aber melden sich mehrere Kunden und klagen über massive Hautrötungen nach Anwendung Ihrer Creme. Die auf Kosten der Versicherung hinzugezogenen Sachverständigen ermitteln die Schadensursache. In der Produktion hat sich eine Verunreinigung der Zutaten eingeschlichen, so dass Sie als Verursacher eindeutig feststehen – die Versicherung muss daraufhin für den Schaden aufkommen.

PRODUKTFEHLER

Aufgrund Ihrer falschen Etikettierung wird bei der Kosmetikherstellung Ihres Kunden eine falsche Dosierung eingesetzt, die die gesamte Charge unbrauchbar macht. Leider wird das erst nach Fertigherstellung der gesamten Charge vom Abnehmer Ihres Kunden festgestellt. Großer Ärger ist nun „Programm“ und „hoffentlich sind Sie gut versichert“ ist die Botschaft Ihres Kunden! Außerdem zahlt Ihr Kunde seine hohen offenen Rechnungen vorerst nicht aus.

ÜBERWACHUNGS- / AUSFÜHRUNGSFEHLER

Als freiberuflicher Berater und Experte für die Herstellung von Kosmetischen Produkten sind Sie mit der Planung und Überwachung eines Produktionsprozesses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden. Davon waren mehrere Gewerke betroffen, jedoch waren die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar. Folglich kam es neben den massiven Mehrkosten zu größeren Verzögerungen beim Einzug – und damit zu Umsatzausfällen des Kosmetikproduzenten.

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Was man über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung wissen muss?

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Diese Versicherung ist für alle Hersteller und Vertreiber von Kosmetikprodukten. Für Kosmetikhändler mit Eigenmarken und für Importeure von Kosmetischen Produkten gelten Besonderheiten: Sie haften ebenfalls wie ein Hersteller, weil Sie der Inverkehrbringer dieser Produkte sind!

Die eigene Rolle klären: Wer bin ich? Welche rechtliche Haftungseigenschaften erfülle ich?

Hersteller, Quasi-Hersteller oder Händler - Wer bist du?

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WAS IST VERSICHERT?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.

Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
  • Erfüllungsschäden

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN DECKUNGSSCHUTZ – SICHERHEITSBERICHT UND PRODUKTINFORMATIONSDATEI – WER HILFT MIR BEI DER ERSTELLUNG?

Im Schadenfall prüft die Versicherung, ob Sie rechtskonforme und aussagekräftige Sicherheitsberichte erstellt haben. Der Sicherheitsbericht ist Teil der rechtlich geforderten Produktinformationsdatei (PID). Er ist prinzipiell für alle kosmetischen Produkte, die in den Handel kommen, gefordert. Die rechtliche Grundlage befindet sich in Artikel 10 und im Anhang 1 der Kosmetik-Verordnung. Dort wird beschrieben, welche Informationen für die Bewertung heranzuziehen sind. Neben den umfangreichen Informationen zum Fertigprodukt stellen toxikologische Daten der Inhaltsstoffe aus allen vorhandenen Quellen einen Hauptbestandteil des Dokuments dar. Der Sicherheitsbericht muss von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Das bedeutet, dass ein Studiengang in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach notwendig ist.

Ihnen fehlt die Zeit oder die geforderte Qualifikation um den umfangreichen Sicherheitsbericht selbst zu erstellen?
Für solche Fälle gibt es professionelle Dienstleister. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihre Sicherheitsberichte nur mit qualifizierter Unterstützung von Spezialisten, wie z. B. der LMC Service GmbH erstellen zu lassen, weil nur Fachleute zur Erstellung von Sicherheitsberichten autorisiert sind.

Hinweis: Auch für Produkte, die nicht der Kosmetik-Verordnung unterliegen, in ihrer Verwendung den kosmetischen Mitteln jedoch ähneln (z. B. Farb- oder Knisterbäder für Kinder, Biozide, Wimpernkleber oder andere Produkte mit Hautkontakt), sollten ebenfalls Sicherheitsberichte in Anlehnung an die Kosmetik-Verordnung erstellt werden, um im Versicherungsfall alle Obliegenheiten nachweisen zu können.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Für die USA, Kanada, Schweiz, China, Großbritannien und Nordirland gibt es spezielle Regelungen.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers. Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was kostet eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?

Die Beiträge variieren von Versicherung zu Versicherung. Eine auf den ersten Blick „günstige“ Versicherung kann sich im Schadenfall als Fehlgriff herausstellen, weil ein wichtiger Baustein oder eine Deckungserweiterung fehlt. Umgekehrt ist die „teurere“ Versicherung keine Garantie dafür, dass der Versicherungsschutz zum Betrieb passt. Bezugsgrößen für die Versicherungsprämie sind das Risiko, der Umsatz, der Anzahl der Mitarbeiter und die Lohn- und Gehaltssumme.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

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WIESO BRAUCHT MAN EINEN VERSICHERUNGSSPEZIALISTEN?

Diese Information gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang eine Versicherung üblicherweise haben kann. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter sehr stark hiervon ab. Außerdem ist das Produkthaftpflichtmodell modular aufgebaut. Nur der Spezialist kann feststellen und passgenau beraten, welche Bausteine Sie benötigen und welche nicht. Der Versicherungsspezialist überblickt außerdem das Zusammenwirken der Haftpflichtversicherung mit anderen Versicherungsarten, wie z. B. mit der Rechtsschutzversicherung oder der Transportversicherung.

Wer braucht eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung und wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

In der Praxis bewährt haben sich auch eine Rechtsschutzversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung und die Transportversicherung.

Da durch kosmetische Produkte Ihre Kunden ernsthaft verletzt werden können, raten wir immer zu einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.