Was sind Produktvermögensschäden?

  1. Werden Deine Produkte von anderen Unternehmen weiterverarbeitet?
  2. Werden Deine Produkte von anderen Unternehmen verbunden, vermischt?
  3. Werden Deine Produkte von Unternehmen oder Verbrauchern eingebaut oder verlegt werden?
  4. Lieferst, montierst oder wartest Du Maschinen für Deine Kunden? Können diese Maschinen dann „falsche“ Produkte produzieren?

Falls ja Du eine der Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, dann drohen Dir sogenannte „echte Vermögensschäden“, auch Produktvermögensschäden genannt.

Versicherungsschutz für solche Produktvermögensschäden bietet erst ein Versicherungsvertrag auf der Grundlage des Erweiterten-Produkthaftpflicht-Modells.

Zeitliche Begrenzung – Achtung bei Vorumsätzen!

Normalerweise besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurden. Wichtig ist, dass das Schadenereignis während der Vertragsdauer eintritt und egal ist es, ob die Ursache für den Schaden bereits vor Vertragsbeginn gelegt wurde.

Bei Produktvermögensschäden ist das aber anders! Es besteht kein Versicherungsschutz für Produktvermögensschäden durch Erzeugnisse, die vor Beginn der Versicherung ausgeliefert wurden. Umsätze vor Versicherungsbeginn (Vorumsätze) sind also ausgeschlossen.

WICHTIG: Für Produktvermögensschäden durch vor Beginn der Versicherung ausgelieferte Erzeugnisse muss der Versicherungsschutz daher mit einer besonderen Vereinbarung sichergestellt werden. Das Erweiterte-Produkthaftpflicht-Modell muss modifiziert werden, damit Vorumsätze mitversichert sind.

Verlängerung gesetzlicher Verjährungsfristen ist gefährlich

Wenn Du „große“ Kunden belieferst, kann es sein, dass Du einen Vertrag unterschreiben sollst, der deine gesetzliche Verjährungsfristen verlängert, so dass Ansprüche gegen Dich länger geltend gemacht werden können. Standardmäßig ist das vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wenn Du mit Deinen Großkunden längere Fristen vereinbaren willst (musst), muss das besonders versichert werden. Wir Spezialisten können solche Vereinbarungen in das Erweiterte-Produkthaftpflicht-Modell einfügen.

Hier geht es zum Angebot für Ihre Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung

Produktvermögensschäden - Was bedeutet das?

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