Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller, Händler und Importeure von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln

Bei der Herstellung von Lebensmitteln, speziell auch Nahrungsergänzungsmittel, sind die Themen Rohstoffqualität, Allergene, Vermischung, Weiterverarbeitung, Handel als Eigenmarke oder Import in die EU von großer Bedeutung!

Es geht um Fragen wie, was passiert wenn ein Produkt kontaminiert ist? Wer sichert mich ab, falls ein Mensch allergisch reagiert und durch mein Produkt ins Krankenhaus kommt?

Vorteile der Produkthaftpflichtversicherung?

In Deutschland ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt, weil das Unternehmen und häufig auch der Unternehmer persönlich in voller Höhe für verursachte Schäden aufkommen müssen. Abgesichert ist das Betriebliche Risiko, das Produktrisiko und die Umwelthaftpflicht.

Das betriebliche Risiko ergibt sich aus der Haftung für die Produktion, also aus den Risiken die während und zur Leistungserstellung entstehen.

Unter der Produkthaftpflichtversicherung wird die Versicherung des Haftungsrisikos für die Produkte und Leistungen eines Betriebes verstanden. Versicherungsschutz besteht also für die Ergebnisse des Betriebes.

Das erste Element der Produkthaftung ist die Haftung für Fehler des fertigen Produktes. Versichert ist nicht das fehlerhafte Produkt selbst, sondern der Schaden beim Endabnehmer, weil bei ihm durch das Produkt typischerweise Personen- oder Sachschäden und ggf. Vermögensfolgeschäden entstanden sind. Das zweite Element ist die Deckung der Haftung des Herstellers, Quasi-Herstellers und des Importeurs für sein fehlerhaftes Kosmetikprodukt, welches das Fehlschlagen einer gewerblichen Weiterverarbeitung verursacht.

Vorteile der Produkthaftpflichtversicherung:

  • Umfassender Schutz vor Produkthaftungsansprüchen
  • Sicherung Ihres Unternehmensvermögens
  • Vertrauenswürdige und schnelle Schadensregulierung
  • Wir bieten auch internationale Programme für die weltweite Vermarktung Ihrer Nahrungsergänzungsmittel.

Der Versicherungsschutz beinhaltet 1) die Prüfung der Haftungsfrage, 2) die Abwehr unberechtigter Forderungen und 3) die Befriedigung der berechtigten Ansprüche.

Beispiel 1:

Sie befassen sich mit dem Import und Vertrieb von Whey Protein, welches Sie von Ihrem Lieferanten aus den USA beziehen und nach Deutschland importieren.

Leider zeigt sich nach kurzer Lagerzeit, dass die Dosen aufblähen und unverkäuflich sind. Als Ursache ermittellt ein Sachverständiger eine Infektion Ihres Whey Proteins mit Hefebakterien.

Beispiel 2:

Sie sind Hersteller von Maschinen, mit denen Plastikflaschen produziert werden. Ein Mangel der Maschine führt dazu, dass die Flaschen an einer bestimmten Stelle undicht sind.

Der Fehler wird leider erst bemerkt, nachdem bereits eine große Serie von Flaschen produziert worden ist. Die Flaschen sind unbrauchbar. Der Flaschenhersteller hat Material und Arbeit umsonst aufgewendet. Außerdem entsteht ihm Verdienstausfall, weil er seinen Kunden nicht pünktlich beliefern kann.

Beispiel 3:

Sie importieren und vertreiben CBD-Produkte aus der Schweiz nach Deutschland.

Leider überdosiert ein Verbraucher Ihr Produkt und wird mit einem Schock ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Krankenkasse macht bei Ihnen die entstandenen Krankenhaus- und Behandlungskosten geltend.

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Produkthaftpflichtversicherung für Nahrungsergänzungsmittel

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Wie muss man sich als Hersteller oder Händler von Nahrungsergänzungsmitteln versichern?

Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß § 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) Lebensmittel, die die allgemeine Ernährung zu ergänzen.

Nahrungsergänzungsmittel ist ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form in den Verkehr gebracht. Also in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und Pulvern gebracht.

Gemäß § 5 der NemV ist ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgesehen.

Die Anzeige muss vom Hersteller oder Einführer des Produktes spätestens beim ersten Inverkehrbringen dem BVL angezeigt werden.

Der richtige Versicherungsschutz für Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel werden massenhaft verkauft und sind zur Anwendung im Menschen bestimmt.

Wichtig ist daher eine hohe Deckungssumme für Personenschäden von 5 Mio., 10 Mio. oder noch höher.

Wer seine Produkte weltweit vermarktet, sollte seine Versicherungssumme nie unter 5 Mio. wählen – von einer zu geringen Versicherungssumme profitiert nur die Versicherung! Siehe Video…

Zur sinnvollen Erweiterung raten wir zu einer Zusatzdeckung für den Strafrechtsschutz. Bei Nahrungsergänzungsmitteln, die Personenschäden hervorrufen, steht sehr schnell der Vorwurf der fahrlässigen oder sogar bedingt vorsätzlichen Körperverletzung im Raum. Die Kosten für die Straf-Verteidigung können sehr schnell sehr teuer werden. Mehr dazu in unserem Blog.

Die Jahresprämie richtet sich nach dem Umsatz.

Wieso haben Nahrungsergänzungsmittelhersteller ein Produktrückrufkostenrisiko?

Kosten für Produktrückrufe sind nur über eine spezielle Produkuktrückrufkostenvrsicherung abgesichert.

Ein Grund für Produktrückrufe sind festgestellte oder nach objektiven Tatsachen (z. B. Stichprobenbefunde) vermutete Mängel von Erzeugnissen. EIn anderer Grund sind behördliche Anordnungen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.

Versicherbar sind der Fremdrückruf und/oder der Eigenrückruf.  Informationen über konkrete aktuelle Rückrufaktionen sind im Internet abrufbar unter: www.produktrueckrufe.de

Beim Rückruf von vielleicht gefährlichen Produkten geht es nicht um Schadenersatz, sondern um Schadenverhütung. Gesetzliche Vorschriften, die den Hersteller oder Händler zum Rückruf verpflichten, sind daher dem Recht der Gefahrenabwehr zuzurechnen.

Der BGH stellt in seinen Urteilen immer wieder klar, dass die Sicherungspflichten eines Herstellers und Quasi-Herstellers nicht mit dem Inverkehrbringen des Produktes enden: „Der Hersteller ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann. Er muss es auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften hin beobachten und sich sich über seine sonstigen, eine Gefahrenlage schaffenden Verwendungsfolgen informieren. Hieraus können sich insbesondere Reaktionspflichten zur Warnung vor etwaigen Produktgefahren ergeben, wobei Inhalt und Umfang einer Warnung und auch Ihr Zeitpunkt wesentlch durch das jeweils gefährdete Rechtsgut bestimmt werden und vor allem von der Größe der Gefahr abhängig sind. Erst recht treffen den Händler solche Pflichten, sobald er erkennt oder für möglich hält, dass sein Produkt einen ihm anzulastenden Konstruktionsfehler aufweist.“

Fazit: Für Hersteller besteht die Pflicht zum Rückruf von unsicheren Produkten und auch die Tragung der dadurch verursachten Kosten. weiter lesen: Versicherungslücke in fast allen Produkthaftpflichtversicherungen…

HIER Angebot zur Produkthaftpflichtversicherung anfragen

Was kostet eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?

Die Beiträge variieren von Versicherung zu Versicherung. Eine auf den ersten Blick „günstige“ Versicherung kann sich im Schadenfall als Fehlgriff herausstellen, weil ein wichtiger Baustein oder eine Deckungserweiterung fehlt. Umgekehrt ist die „teurere“ Versicherung keine Garantie dafür, dass der Versicherungsschutz zum Betrieb passt. Bezugsgrößen für die Versicherungsprämie sind die individuellen Gegebenheiten und der Jahresumsatz.

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Unser Premium-Deckungskonzept für Ihre Absicherung zum günstigen Beitrag

Betriebshaftpflicht +++
Internet-Haftpflicht +++
Sondervereinbarung mit vielen Verbesserungen der üblichen Versicherungsbedingungen zur Optimierung des Versicherungsschutzes +++
Deckungssumme:

5.000.000 EUR auf Wunsch bis zu 10.000.000 EUR

Produkthaftpflicht  
Konventionelle Produkthaftpflicht +++
Verschärfte Produkthaftpflicht

Erweiterte Produkthaftpflicht

+++

optional

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Umweltrisiken +++
Umwelt-Produktrisiko +++
Umwelthaftpflicht +++
Umweltschäden +++
Umweltkasko +++
Zusatzbaustein 1 +++
Zusatzbaustein 2 +++
Sondervereinbarung mit vielen Verbesserungen der üblichen Versicherungsbedingungen zur Optimierung des Versicherungsschutzes +++
 
Beispielhafter Jahresbeitrag  inkl. Versicherungssteuer
Bei 1.000.000 Jahresumsatz 750 EUR
Bei 2.500.000 Jahresumsatz 888 EUR
Bei 5.000.000 Jahresumsatz 1.450 EUR
Bei 10.000.000 Jahresumsatz 2.550 EUR
INKL. Erweiterter Produkthaftpflichtabdeckung für Zulieferbetriebe zur Nahrungsergänzungsmittelherstellung
Bei 1.000.000 Jahresumsatz 1.350 EUR
Bei 2.500.000 Jahresumsatz 2.550 EUR
Bei 5.000.000 Jahresumsatz 3.979 EUR

Warum FMP Fuchs?

Diese Webseite und das gesamte Internet sind nur eine Sammlung von Information.  Unsere Informationen geben einen Überblick, welchen Leistungsumfang eine Versicherung üblicherweise haben KANN. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen aber je nach Anbieter sehr stark hiervon ab. Wir bieten:

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Wer benötigt eine Internationale Produkthaftpflichtversicherung?

Betriebe, die andere Unternehmen in der EU beliefern wollen, benötigen üblicherweise eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer internationalen Versicherungsbestätigung. Diese Versicherung bietet Schutz vor Haftungsansprüchen, die im Ausland entstehen können, und ist oft eine Voraussetzung für internationale Geschäftsbeziehungen.

Was tun, wenn im eigenen Land keine passende oder günstige Versicherung verfügbar ist?

Hierfür gibt es die Internationale Produkthaftpflichtversicherung. Diese spezielle Versicherungslösung ist ideal für Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, in ihrem Heimatland eine geeignete oder kostengünstige Versicherung zu finden.

Einschränkungen für Schweizer Unternehmen

Eine wichtige Einschränkung besteht für Betriebe mit alleinigem Firmensitz in der Schweiz. Schweizer Unternehmen dürfen sich per Gesetz nur in der Schweiz versichern. Daher ist eine internationale Produkthaftpflichtversicherung für diese Unternehmen nicht verfügbar.

Unsere Zusammenarbeit in Europa

Wir arbeiten eng mit vielen Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa zusammen, um Ihnen die bestmöglichen Versicherungslösungen zu bieten. Wenn Sie eine internationale Produkthaftpflichtversicherung benötigen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die passende Lösung zu finden.

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Who needs international product liability insurance?

Companies that want to supply other companies in the EU usually need product liability insurance with an international insurance confirmation. This insurance provides protection against liability claims that may arise abroad and is often a requirement for international business relationships.

What should you do if there is no suitable or cheap insurance available in your own country?

International product liability insurance is available for this purpose. This specialized insurance solution is ideal for companies that have difficulty finding suitable or cost-effective insurance in their home country.

Restrictions for Swiss companies

There is an important restriction for companies with their sole headquarters in Switzerland. By law, Swiss companies are only allowed to insure themselves in Switzerland. Therefore, international product liability insurance is not available for these companies.

Our cooperation in Europe

We work closely with many colleagues across Europe to offer you the best possible insurance solutions. If you need international product liability insurance, we will be happy to help you find the right solution.