Erweiterte, Verschärfte und Konventionelle Produkthaftpflicht-Versicherung für Hersteller, Quasi-Hersteller, Händler und Importeure von CBD-Produkten

Hier geht es zum Angebot für Ihre Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung

Bei der Herstellung und dem Verkauf von CBD-Produkten, die als Lebensmittel, konkret als Nahrungsergänzungsmittel gelten, sind die Themen Rohstoffqualität, Allergene, Vermischung, Weiterverarbeitung, Handel als Eigenmarke oder Import in die EU von großer Bedeutung!

Es geht um Fragen wie, was passiert wenn ein Produkt kontaminiert ist? Wer sichert mich ab, falls ein Mensch allergisch reagiert und durch mein Produkt ins Krankenhaus kommt?

Unser umfassendes Konzept zur Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden von Dritten (B2C und B2B) ab, die Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen.

Unser Konzept bietet einen kompletten Schutz für Ihren gesamten Betriebs-, Produkt- und Lieferbereich einschließlich aller betriebs- und branchenüblichen Risiken.

Der Versicherungsschutz beinhaltet 1) die Prüfung der Haftungsfrage, 2) die Abwehr unberechtigter Forderungen und 3) die Befriedigung der berechtigten Ansprüche.

Beispiel 1:

Sie befassen sich mit dem Handel von Zutaten für CBD-Produkte, welche Sie von aus den USA beziehen und nach Deutschland importieren.
Ihr Kunde vermischt Ihre Zutaten mit weiteren Bestandteilen und stellt 10.000 Flaschen mit Hanföl her. Leider zeigt sich nach kurzer Lagerzeit, dass die Produkte trüb werden und unverkäuflich sind. Als Ursache ermittelt ein Sachverständiger eine Infektion Ihrer Zutat zum Produkt mit Hefebakterien.

Beispiel 2:

Sie sind Hersteller von Maschinen, mit denen Flaschen produziert werden. Ein Mangel der Maschine führt dazu, dass die Flaschen an einer bestimmten Stelle undicht sind.

Der Fehler wird leider erst bemerkt, nachdem bereits eine große Serie von Flaschen produziert worden ist. Die Flaschen sind unbrauchbar. Der Flaschenhersteller hat Material und Arbeit umsonst aufgewendet. Außerdem entsteht ihm Verdienstausfall, weil er seinen Kunden nicht pünktlich beliefern kann.

Beispiel 3:

Sie importieren und vertreiben CBD-Produkte aus der Schweiz nach Deutschland.

Leider überdosiert ein Verbraucher Ihr Produkt und wird mit einem Schock ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Krankenkasse macht bei Ihnen die entstandenen Krankenhaus- und Behandlungskosten geltend.

Wir haben doch eine Betriebshaftpflichtversicherung – deckt diese nicht alles ab?

Die konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht alle Haftungsrisiken aus der Herstellung und Lieferung von Produkten ab!

Insbesondere in älteren Verträge wird gelegentlich der trügerische Eindruck erweckt, dass das Produkthaftpflichtrisiko mitversichert sei.

In der Praxis werden die Deckungslücken der Betriebshaftpflichtversicherung besonders deutlich, wenn Schäden eintreten, die rein dem Vermögensschadenbereich zuzuordnen sind. Also Schäden, die formal juristisch keine Sachschäden sind.

Wieso brauchen auch Händler, onlineshops und Importeure eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung?

Sie sind „nur“ Händler? Sie betreiben „nur“ einen onlineshop?

Sie brauchen also keine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung?

Irrtum!!!

Die Haftung für Schäden durch mangelhafte Produkte trifft immer auch alle Händler und alle onlineshops.

Angebotsanfrage zur Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung

Wie muss man sich als Hersteller oder Händler von CBD-Produkten versichern?

CBD-Produkte gelten als Nahrungsergänzungsmittel und sind gemäß § 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) Lebensmittel, die die allgemeine Ernährung zu ergänzen.

Nahrungsergänzungsmittel ist ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form in den Verkehr gebracht. Also in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und Pulvern gebracht.

Gemäß § 5 der NemV ist ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgesehen.

Die Anzeige muss vom Hersteller oder Einführer des Produktes spätestens beim ersten Inverkehrbringen dem BVL angezeigt werden.

Der richtige Versicherungsschutz für CBD-Produkte

Zusammen mit namhaften Versicherern haben wir ein Spezialkonzept für Hersteller und Händler von CBD-Produkten konzipiert.

Fragen Sie uns gerne unverbindlich an: Angebotsanfrage zur Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung

Absicherung des Rückrufkostenrisikos – Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz

Über eine individuelle Police sind Vermögensschäden versicherbar, wenn ein Rückruf durchgeführt wurde.

Gründe sind festgestellte oder nach objektiven Tatsachen (z. B. Stichprobenbefunde) vermutete Mängel von Erzeugnissen oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.

Versicherbar sind der Fremdrückruf und/oder der Eigenrückruf.

Informationen über konkrete aktuelle Rückrufaktionen sind im Internet abrufbar unter: www.produktrueckrufe.de

Beim Rückruf von vielleicht gefährlichen Produkten geht es nicht um Schadenersatz, sondern um Schadenverhütung. Gesetzliche Vorschriften, die den Hersteller oder Händler zum Rückruf verpflichten, sind daher dem Recht der Gefahrenabwehr zuzurechnen.

Der BGH stellt in seinen Urteilen immer wieder klar, dass die Sicherungspflichten eines Herstellers und Quasi-Herstellers nicht mit dem Inverkehrbringen des Produktes enden: „Der Hersteller ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann. Er muss es auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften hin beobachten und sich sich über seine sonstigen, eine Gefahrenlage schaffenden Verwendungsfolgen informieren. Hieraus können sich insbesondere Reaktionspflichten zur Warnung vor etwaigen Produktgefahren ergeben, wobei Inhalt und Umfang einer Warnung und auch Ihr Zeitpunkt wesentlch durch das jeweils gefährdete Rechtsgut bestimmt werden und vor allem von der Größe der Gefahr abhängig sind. Erst recht treffen den Händler solche Pflichten, sobald er erkennt oder für möglich hält, dass sein Produkt einen ihm anzulastenden Konstruktionsfehler aufweist.“

Fazit: Für Hersteller besteht die Pflicht zum Rückruf von gefährlichen Produkten und auch die Tragung der dadurch verursachten Kosten.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

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