Erweiterte, Verschärfte und Konventionelle Produkthaftpflicht-Versicherung für Entwickler, Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister im Bereich der Medizintechnik und für Medizinprodukte

Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung heißen Medizinprodukte. Sie sind für die Anwendung beim Menschen bestimmt. Anders als bei Arzneimitteln, die pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, wird die bestimmungsgemäße Wirkung bei Medizinprodukten primär auf z. B. physikalischem Weg erreicht.

Zu den Medizinprodukten gehören z. B. Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV), Implantate, Produkte zur Injektion, Infusion, Transfusion und Dialyse, humanmedizinische Instrumente, medizinische Software, medizinische Apps, Katheter, Herzschrittmacher, Dentalprodukte, Verbandstoffe, Persönliche Schutzausrüstung, Sehhilfen, Röntgengeräte, Kondome, ärztliche Instrumente sowie Labordiagnostika, Medizingeräte und Medizintechnik.

Die gesetzliche Definition und die Zulassung von Medizinprodukten ist in der Verordnung über Medizinprodukte bzw. auf englisch in der Medical Device Regulation MDR geregelt.

Trotz aller Sicherheit geht es auch um die Frage, was passiert wenn ein Produkt versehentlich fehlerhaft ist? Wer sichert mich ab, falls ein Mensch allergisch reagiert und durch mein Produkt ins Krankenhaus kommt?

Unser umfassendes Konzept zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden von Dritten ab (B2C und B2B), die Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen.

Unser Konzept bietet einen kompletten Schutz für Ihren gesamten Betriebs-, Produkt- und Lieferbereich einschließlich aller betriebs- und branchenüblichen Risiken.

Die neue MDR schafft eine Quasi-Versicherungspflicht für Medizinprodukte

Seit 25.05.2021 gilt die Neue Europäische Medizinprodukte-Verordnung MDR (Medical Device Regulation) EU-Richtlinie EU 2017/745.

Ziele der neuen MDR sind eine (noch) höhere Sicherheit der Medizinprodukte, höchstmögliche Qualitätsstandards und der Erhalt eines funktionierenden mittelständischen Binnenmarktes.

Neu in der MDR ist auch, dass Hersteller und Quasi-Hersteller von Medizinprodukten nun Vorsorge zu treffen haben, „die der Risikoklasse, der Art des Produkts und der Unternehmensgröße angemessen sind, um eine ausreichende finanzielle Deckung für die potenzielle Haftung zu gewährleisten“.

Wie kann diese notwendige regulatorische Anforderung durch eine Produkthaftpflichtversicherung erfüllt werden?

Hier geht es zum Angebot für Ihre Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung

Wieso brauchen auch Händler, onlineshops und Importeure eine verschärfte Produkthaftpflicht-Versicherung?

Sie sind „nur“ Händler? Sie betreiben „nur“ einen onlineshop? Sie brauchen also keine Produkthaftpflicht-Versicherung?

Irrtum!!! Die Haftung für Schäden durch mangelhafte Produkte trifft auch Händler, Importeure und onlineshops, die als Quasi-Hersteller angesehen werden können.

Angebotsanfrage zur Verschärften Produkthaftpflichtversicherung

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Medizinische Produkte - Welche Produkthaftpflichtversicherung wird benötigt?

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