Dreifache Produkthaftung deckt eine Produkthaftpflichtversicherung

Die Dreifache Produkthaftung sollte eine passende Produkthaftpflichtversicherung abdecken!

Die Verunsicherung ist groß und leider liefert das Internet viel zu wenige fachkundige Ergebnisse. Mein heutiger Artikel behandelt daher 3 häufige Fragen aus meinen täglichen Beratungsgesprächen als Versicherungsspezialist:

  • Ich betreibe einen Onlineshop und möchte meine persönliche Haftung völlig ausschließen, welche Versicherung können Sie mir empfehlen?
  • Welche Versicherung brauche ich: Eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Produkthaftpflichtversicherung?
  • Ich bin nicht der Hersteller und eigentlich trifft mich keine Produkthaftung. Außerdem sind meine Produkte ungefährlich und eigentlich kann nichts passieren.

Zu Frage 1:

Auch wenn die Antwort wenig erfreulich ist, so lautet sie dennoch immer gleich – die Haftung und die Verantwortung eines Betriebes für die Produkte und Leistungen lässt sich mit dem Kauf einer Versicherung nicht übertragen! Wer eine Haftpflichtversicherung abschließt, teilt lediglich sein Risiko bis zu einem gewissen Umfang mit einer Versicherung. Man sitzt also weiterhin mit im „Haftungs-Boot“, das Boot ist nur größer, seetüchtiger, besser ausgestattet und professioneller.

Ein schöner Merksatz lautet: Haftung ist nicht Deckung!

Es gibt Haftungsfälle und Schäden, die nicht vom Deckungsumfang einer Haftpflichtversicherung abgesichert sind.

Hierzu zählt z. B. der sogenannte Erfüllungsschaden.

Angenommen sie liefern ihrem Kunden ein medizinisches Gerät für seine Arztpraxis. Nach 7 Monaten kommt es im Gerät zu einem Kurzschluss und ein Bauteil muss ausgetauscht werden.

Das ist zwar ein Schaden, für den Sie als Verkäufer einzustehen haben, aber es ist kein Schaden, der unter den Deckungsschutz der Betriebs- oder Produkt-Haftpflichtversicherung fällt.

Sie schulden ihrem Kunden ein einwandfreies Gerät, das ist ihre kaufvertragliche Pflicht. Die Gewährleistung für das defekte Medizingerät ist unternehmerisches Risiko und kein versicherter Haftpflichtschaden.

Anders ist es, wenn durch den Kurzschluss ein Brand entsteht und hierdurch andere Sachen zerstört werden.

Ein wichtiger zweiter Merksatz lautet: „Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos“.

Was viele Kunden unterschätzen sind Nebentätigkeiten, zweite Standbeine usw.. Der Satz „das mache ich nur nebenbei, das müssen wir nicht versichern“ führt in der Praxis meist dazu, dass ein Schaden entsteht, der mit der Nebentätigkeit im Zusammenhang steht. Hierfür besteht dann zwar eine Haftung, aber kein Versicherungsschutz. Wenn man schon ein Boot kauft, dann muss man alle Risiken mit an Bord nehmen.

Zu Frage 2:

In Deutschland umfasst die „Haftpflichtversicherung für betriebliche und berufliche Risiken“ grundsätzlich 3 Bausteine: Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht und die Deckung für Umweltrisiken.

Sie brauchen also alle 3 Bausteine. Die Krux liegt darin, dass jede Versicherung diese Bausteine anders macht und dass jeder Betrieb die Bausteine individuell anders benötigt und dass Versicherungen Rechtsprodukte sind und dass Haftung nicht gleich Deckung ist. Unser Job umfasst daher immer eine fachliche Risikoerfassung, Risikobewertung, Versicherungserfassung und Versicherungsbewertung. Als Versicherungsmakler stehen wir auf Ihrer Seite – wir sind keine Verkäufer der Versicherungsgesellschaften.

Zu Frage 3:

JEDER, der Produkte, Erzeugnisse, Waren oder Dienstleistungen gewerblich oder beruflich verkauft, haftet dreifach. Zur Deckung dieser 3-fachen Haftung reicht „eigentlich“ eine, aber bitte passende Produkthaftpflichtversicherung.

Die dreifache Produkthaftung deckt eine Produkthaftpflichtversicherung

Die dreifache Produkthaftung deckt eine Produkthaftpflichtversicherung

Die 3-fache Produkthaftung ist strukturgleich und alle Haftungsgrundlagen stehen nebeneinander. Falls eine Haftung nicht ausreicht, kann der Geschädigte ggf. seinen Anspruch aus dem anderen Tatbestand heraus geltend machen. Natürlich erhält er nur einmal den Schaden ersetzt. Das Gesetz will den Geschädigten maximal so stellen, wie er ohne den Schaden dagestanden hätte. Eine Bereicherung soll nicht stattfinden.

Bedeutsam ist die 3-fache Haftung aber für den Umfang der Schadensersatzpflicht und für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.

Vertragliche Produkthaftung

Produkthaftung aus Deliktrecht

Gefährdungs-Produkthaftung aus dem Produkthaftungsgesetz

Sie verletzen eine vertragliche Pflicht oder Nebenpflicht des Kaufvertrages oder Ihr Produkt erfüllt gewisse und erwartbare Eigenschaften nicht Sie begehen aktiv oder auch passiv durch Unterlassen eine Rechtsgutverletzung.

„Rechtsgüter“ sind

Körper, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Recht am Gewerbebetrieb, Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Sie bringen Produkte in den Verkehr.

Sie gelten vor dem Gesetz als Hersteller oder Quasi-Hersteller

Es kommt zu einem Personenschaden oder einem Sachschaden

Hierdurch hat Ihr Abnehmer einen Schaden erlitten Ihr Handeln oder auch Nicht-Handeln war die alleinige Ursache oder Mit-Ursache für die Rechtsgutverletzung und den entstandenen Schaden Der Schaden ist durch Ihr Produkt entstanden
Sie müssen das verantworten

(Die Verantwortung wird unterstellt, so dass die Beweislast zu Ihren Lasten umgekehrt wird)

Sie trifft ein Verschulden: Ihr Handeln oder auch Nicht-Handeln war „mindestens“ leicht fahrlässig, also ein Versehen, Verpennen, Vergessen, „ups“ usw. Sie haften „automatisch“

↓ Rechtsfolge ↓

↓ Rechtsfolge ↓

↓ Rechtsfolge ↓

Rechtsfolge: Sie müssen haften und Schadensersatz leisten Rechtsfolge: Sie müssen haften und Schadensersatz leisten Rechtsfolge: Sie müssen haften und Schadensersatz leisten

Vielleicht wird nun auch der große Wert der 2 Leistungen einer Haftpflichtversicherung erkennbar:

  • Die Versicherung prüft, ob die Haftung gegeben ist und ob die Ansprüche der Höhe nach berechtigt sind
  • Sie übernimmt alle Kosten zur Abwehr oder zur Befriedigung der berechtigten Ansprüche

Fazit: Eine Haftpflichtversicherung ist eine existenzielle Basisabsicherung für jedes Unternehmen und für jeden Selbständigen.

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Wedel, 24.02.2022 Dipl.-Kfm. Christian J. Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“

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