Startups – Bin ich Hersteller Quasi-Hersteller oder Händler?

Startups – Bin ich Hersteller, Quasi-Hersteller oder Händler?

Im Produkthaftpflichtgesetz ist geregelt, wer für die Schäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat.

Eine Haftung setzt voraus, dass das Produkt bereits von Anfang an fehlerhaft gewesen sein muss und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt fehlerhaft wurde.

Generell gilt: Für Schäden durch Produkte haftet immer der „Hersteller“. Aber wer ist denn der Hersteller? Ist das nur derjenige, der die Teile zusammenfügt?

NEIN, auch der sogenannte Quasi-Hersteller und unter Umständen auch der Händler oder jeder anderweitiger Inverkehrbringer des Produktes kann per Gesetz als „Hersteller“ angesehen werden und voll haften.

Eine Frage, die man sich also unbedingt stellen sollte, wenn es um das Inverkehrbringen eines Produktes geht, ist, wer bin ich?

Bin ich der Hersteller, Quasi-Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer des Produktes?

Hersteller ist, wer ein Produkt herstellt, entwickelt oder produzieren lässt.
Quasi-Hersteller ist, wer etwas was andere hergestellt haben, unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt.
Einfach gesagt, wer seinen Namen auf das Produkt schreibt, wird zum Hersteller. Ein Quasi-Hersteller ist jemand, der Waren einkauft, diese mit seinem Logo oder seiner Marke kennzeichnet und anschließend weiterverkauft. Für den Käufer ist dabei nicht ersichtlich, dass der Verkäufer nicht der Hersteller des Produkts ist.

Juristisch ausgedrückt ist ein Quasi-Hersteller jemand, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller eines Produkts ausgibt, obwohl er es nicht selbst produziert hat.

Gemäß Produkthaftungsgesetz gilt der Quasi-Hersteller genauso als „Hersteller“, wie der „richtige“ Hersteller und haftet demnach für alle Schäden durch Produktfehler.

Um nicht als Quasi-Hersteller zu gelten, muss man neben seinem eigenen Namen auch noch den Namen des tatsächlichen Herstellers auf dem Produkt anbringen. Die nachträgliche Nennung im Schadenfall reicht jedoch nicht!

Aber nicht nur Hersteller und Quasi-Hersteller haften für mangelhafte Ware, auch Händler oder Inverkehrbringer können haftbar sein, wenn sie den Vorlieferanten oder Produzenten des fehlerhaften Produktes nicht innerhalb einer einmonatigen Frist benennen können oder sie die fehlerhaften Produkte von einem Importeur gekauft haben, der aus einem Drittland importiert und dessen Name nicht feststellbar bzw. auffindbar ist.

Händler haften natürlich auch immer dann, wenn sie selbst Importeur aus einem Drittland sind und die Ware in die EU einführen. Eine einwandfreie Dokumentation der Vertriebskette ist daher ein Muss für jeden Händler.

Beispiel

Nehmen wir an, Du verkaufst Kosmetikartikel, die du zwar von jemandem herstellen lässt, allerdings mit deiner eigenen Rezeptur und unter eigenem Namen vermarktest.

Auch wenn du nicht direkter Hersteller deiner Artikel bist, so hast du aber die „Macht“ über die Herstellung und somit auch die Verantwortung im Schadenfall.

Sollte durch deine Kosmetikartikel, wie z. B. eine Gesichtscreme, ein Kunde zu körperlichen Schäden kommen, haftest Du, da die Ware unter deiner Zusammensetzung hergestellt wurde, selbst dann, wenn es ein Fehler des eigentlichen Herstellers ist.

Ähnlich ereignet es sich, wenn Du über deinen Onlineshop Ware anbietest, die du beispielsweise über Aliexpress importierst oder als white-label mit Deinem Namen bedrucken lässt.

Für Importprodukte und für Eigenmarken haftest Du wie ein „Hersteller“ mit deinem gesamten Vermögen. Sollte eines der Produkte bei einem Kunden einen Schaden verursachen, bist Du derjenige, der die Zeche zahlen muss.

Solltest Du Fragen zum Thema haben, oder sollten andere Fragen auftauchen, melde Dich gerne per Telefon oder E-Mail – wir beraten dich immer individuell und persönlich.

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Hersteller, Quasi-Hersteller oder Händler - Wer bist du?

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