Nachhaftung nach § 13 Produkthaftungsgesetz

Der § 13 Produkthaftungsgesetz ist ein wichtiger Paragraf im Bereich der Gesetzlichen Haftung und wird im Juli 2021 zusätzlich durch das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz und die neu Marktüberwachungsverordnung (MÜVO) verschärft.

Die Bundesregierung hat vor, ein Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes zu beschließen.  Außerdem sollen die gesetzlichen Bestimmungen für überwachungsbedürftigen Anlagen neu geordnet werden.

Ab Mitte 2021 gilt die neue EU-Marktüberwachungsverordnung 2019/1020. Das Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) ist hinsichtlich der enthaltenen Marktüberwachungsbestimmungen anzupassen. Gleichzeitig wird der
Abschnitt zum GS-Zeichen einer umfassenden Überarbeitung unterzogen.
Die notwendige Änderung des ProdSG wird zum Anlass genommen, den Abschnitt 9 zu den
überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem ProdSG herauszulösen und in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
Dabei werden die Regelungen, die zum großen Teil noch aus den 50er Jahren stammen, grundlegend modernisiert

Der § 13 ProdhG garantiert einem Geschädigten einen Anspruch auf Schadenersatz für Sach– und Personenschäden durch fehlerhafte Produkte.

Dieser Anspruch gilt für ganze 10 Jahre!

Dabei ist es egal, ob dein Betrieb in diesen 10 Jahren weiterhin existiert oder nicht.

Nehmen wir an, Du beendest Deinen Betrieb, da er sich beispielsweise nicht mehr für dich lohnt oder du dich beruflich umorientierst, ein anderes Unternehmen gründest oder oder oder… Da ist es wichtig zu bedenken, dass Du die Haftung trotzdem weiterhin 10 Jahre nach Inverkehrbringen Deiner Produkte trägst.

In den meisten Versicherungen ist eine Haftung von aber nur maximal 5 Jahren abgedeckt.

Was also, wenn Dein Produkt bei einem Kunden beispielsweise erst nach 6 Jahren einen Schaden verursacht?

Es bleibt eine Lücke von 5 Jahren in denen Du dementsprechend voll UND persönlich haftest.

Und das ohne Versicherungsschutz!

Beispiel

Nehmen wir an, Du hast jahrelang Toaster aus China importiert und hier in Deutschland als Quasi-Hersteller verkauft. Nun, nach 3 Jahren im Geschäft entscheidest Du dich dafür Deinen Betrieb zu beenden, da die Konkurrenz durch große Unternehmen zu stark geworden ist.

Du hast Deinen Betrieb immer gut versichert und hattest nie Probleme.

7 Jahre nachdem Du deinen Betrieb beendet hast, löst ein Toaster bei einem Kunden einen Küchenbrand aus und der Geschädigte fordert nun Schadensersatz.

Kleingedruckt steht in deinem Versicherungsvertrag allerdings, dass nur 5 Jahre Nach-Haftung abgedeckt sind,

Also bist Du nun in der Pflicht dem Kunden den vollen Schadensersatz aus deiner eigenen Tasche zu zahlen.

Das tut weh und ist auch noch unnötig!

Besondere Versicherungskonzepte
Ich als Versicherungsmakler biete Dir spezielle Versicherungskonzepte.

Diese sind ganz individuell auf Deine Bedürfnisse abgestimmt und decken beispielsweise auch 10 Jahre nach Inverkehrbringen Deiner Produkte die volle Kostenübernahme bei Schadensersatz.

Solltest Du Fragen dazu haben, wie Du Deinen Betrieb gut versicherst, melde Dich gerne telefonisch unter 04103-1899765 oder auch per Email bei uns und wir helfen Dir.

Nachhaftung meiner Produkte - Wie lange bin ich haftbar?

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