erweiterte produkthaftpflicht obliegenheitsverletzung gefährden den versicherungsschutz

Weihnachtszeit – Spielzeugzeit

Das Problem: Trotz EU-Spielzeugrichtlinie, CE- und GS-Zeichen landen immer wieder Spielzeuge auf dem Markt, die es wegen Verletzungsgefahr oder Schadstoffen nach unseren Maßstäben niemals unter den Christbaum geschafft hätten.

Was passiert, wenn diese Produkte einen Schaden verursachen, weil ein Kind Kleinteile verschluckt und ins Krankenhaus muss?

Welche Gefahren und Sanktionen drohen dem Onlinehändler, der dieses Spielzeug zum Beispiel via AliExpress nach Deutschland importiert hat?

Im Versicherungsdeutsch sind das Obliegenheitsverletzungen. Der Onlinehändler hat darauf zu achten und sicherzustellen, dass seine Produkte alle gesetzlichen Vorschriften und Normen erfüllen.

Tut er das nicht gewissenhaft genug, verletzt er seine kaufmännische Pflicht und verliert den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung.

Gut, wenn man einen Spezialisten an seiner Seite hat, dessen Deckungskonzepte die Folgen von Obliegenheitsverletzungen ausgleichen können 🙂