12 Gründe für die Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten? Nein, danke. Eine Versicherung dafür abschließen? Auf keinen Fall! So ist leider die Denkweise vieler Kunden. Wir raten dennoch dringend zu einer Rechtsschutzversicherung. Aber warum?


Rechtsschutzversicherungen sind noch immer ein Buch mit 7 Siegeln. Die Nähe des Produktes zu Gesetz und Rechtsprechung macht es vielen Menschen nicht immer leicht, zweifelsfrei sagen zu können, was versichert ist und was nicht. Nicht umsonst beschäftigen Rechtsschutzversicherer Juristen als Sachbearbeiter.

Es herrscht ein hohes Maß an Unsicherheit. Viele Kunden fühlen sich zunehmend überfordert mit dem Tempo, in dem sich die Gesellschaft verändert und sehen sich ständig mit neuen Regeln und Gesetzen konfrontiert. Im Gegenzug werden alte Gesetze in der Rechtsprechung neu interpretiert. Vertragsinhalte werden immer komplexer und insgesamt hat ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig das unbestimmte Gefühl, rechtlich übervorteilt worden zu sein. Eine Rechtsschutzversicherung als Rechtsdienstleister könnte da die richtige Lösung sein. Aber eine neue zusätzliche Versicherung? „Ist das wirklich nötig?“

Wir möchten Ihnen gerne ein Dutzend Gründe liefern, weshalb Sie sehr wohl eine Rechtsschutzversicherung brauchen

  1. Die Kosten eines Rechtstreits können schnell immens hoch werden, zudem belaufen sich bei einem mittleren vierstelligen Streitwert die möglichen Kosten des Rechtsstreits (bis zur zweiten Instanz) bis zum eigentlichen Streitwert.
  2. Die Haftpflichtversicherung schützt den Schädiger und den Täter; Rechtsschutz hilft den Geschädigten UND den Opfern!
    Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist, neben dem Begleichen von Haftpflichtansprüchen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen die versicherte Person. Somit haben Schädiger über ihre Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz. Aber wer vertritt die Interessen des Geschädigten? Für die Durchsetzung eigener Haftpflichtansprüche gegen einen Dritten ist eine Rechtsschutzversicherung erforderlich.
  3. Jährlich gehen über zwei Millionen Zivilklagen bei Gericht ein.
    Zivilklagen können Rechtsstreitigkeiten von Privatpersonen (natürliche Personen und/oder juristische Personen) untereinander sein, z. B. Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Werkvertrag, Schadenersatzklagen und Erbstreitigkeiten. Dies sind auch die häufigsten Deckungsfälle bei den Rechtsschutzversicherern.
  4. Jährlich gibt es ca. 2,3 Millionen Verkehrsunfälle…
    …und ca. 40 Prozent davon werden vor Gericht verhandelt. Sei es, weil die Schadenhöhe strittig ist oder gar die Schadenfrage. Oftmals sind auch ausländische Verkehrsteilnehmer in einen Unfall involviert, was das Einschalten eines Anwaltes in den meisten Fällen unumgänglich macht. Und nicht nur die Thematik eines Unfalles ist im Verkehrsbereich erheblich. Möchte man sich z. B. gegen den Entzug des Führerscheins wehren, der aufgrund von wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung droht, hat man nur mit einem teuren Rechtsanwalt eine Chance.
  5. Jährlich nehmen die Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen zu.
    Schadenbeispiel: Frau Müller (VN) wird durch Krankheit berufsunfähig. Ihr behandelnder Arzt bescheinigt ihr auch, dass sie im bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr wie gewohnt arbeiten können wird. Aufgrund der medizinischen Unterlagen kommt der BU-Versicherer zu einem ganz anderen Ergebnis und verweigert die Leistung. Da es um medizinische Sachverhalte geht, kann der Kundin von ihrem Versicherungsmakler nur schwerlich geholfen werden. Das Einschalten eines Anwalts wird nötig.
  6. Jährlich gehen über 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten ein.
    Acht Stunden unseres Tages verbringen wir im Schnitt in der Arbeit. Hier kann viel passieren, was vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird, z. B. Mobbing, Änderungskündigung, Kündigung oder Probleme mit der Gehaltszahlung. Die Kosten hierfür trägt jede Partei in der ersten Instanz selbst (siehe nächster Punkt), sofern dies nicht über eine Gewerkschaft aufgefangen wird.
  7. Bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit zahlt jede Partei bis zur ersten Instanz die eigenen Kosten selbst – und zwar völlig unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Bei Streitsachen, die vor einem Arbeitsgericht verhandelt werden, gibt es eine Besonderheit, die unbedingt beachtet werden muss. Denn die Kosten einer Verhandlung in der ersten Instanz werden unter den streitenden Parteien gleichermaßen aufgeteilt; die eigenen Kosten trägt jede Partei selbst. Und das unabhängig davon, ob ein Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird. So kann es hier oft vorkommen, dass von dem „gewonnenen“ Geld ein Großteil zurück an den Anwalt und Gericht gezahlt wird. Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier!
  8. Es gibt rund 35 Mio. Mietverhältnisse
    Kündigung wegen Eigenbedarfs, Fehler in der Nebenkostenabrechnung, Probleme mit der Zahlung der Miete etc… Das und vieles mehr kann im Zusammenhang mit gemieteten/vermieteten Wohneinheiten zu Streit führen.
  9. Gerade in Großstädten und Ballungszentren herrschen Risiken
    Am streitlustigsten ist man in den Stadtstaaten Hamburg (24,3 Streitfälle pro 100 Einwohner), Berlin (26,2 Streitfälle pro 100 Einwohner) und Bremen (22,5 Streitfälle pro 100 Einwohner). Das liegt an der hohen Dichte an Menschen, Autos, Wohnungen etc. Gerade wer Kunden in Ballungszentren betreut, sollte auf das höhere Risiko hinweisen. Denn die Wahrscheinlichkeit in einer Großstadt in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist natürlich immens höher. Auch der Wohnungsmarkt ist dort angespannter und bietet enormes Streitpotenzial.
  10. Streitwerte steigen (und damit auch die Anwalts- und Gerichtskosten) wegen der steigenden Lebenshaltungskosten.
    Nicht nur dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Gebühren der Rechtsstreitigkeiten angehoben hat, auch die Streitwerte sind über die Jahre gestiegen. Außerdem sind die Einkommen in der Bevölkerung in den letzten Jahren gestiegen. Das macht bei einem durchschnittlichen Arbeitsrechtsstreit – z. B. wegen einer Kündigung – knapp 1.000 Euro mehr an Streitwert. Auch Mietpreise und Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind in den letzten Jahren rapide angestiegen.
  11. Es gibt immer mehr Gesetze und Verordnungen
    Wenn man die Entwicklung betrachtet und die nähere Vergangenheit einbezieht, sind aus zehn (für jedermann nachvollziehbaren) Geboten im Laufe der Zeit knapp 2.000 Gesetze (im Bundesrecht) und 3.400 Verordnungen mit 76.382 Artikeln und Paragraphen geworden, die nun leider nicht mehr für jedermann nachvollziehbar sind. Oder wussten Sie, dass Sie zwar unbekleidet Autofahren, nicht aber unbekleidet aus diesem aussteigen dürfen?
    Oftmals führen Fehltritte, die man so bewusst gar nicht tätigen wollte, zu Problemen, die gerichtlich oder zumindest nur mit anwaltlicher Hilfe zu bewältigen sind.
  12. Die Rechtsschutzversicherung führt zu Chancengleichheit
    Zum Abschluss ein Punkt zum Thema „Fairness“: Als durchschnittlicher Bundesbürger sieht man sich häufig von großen Institutionen (sei es privatwirtschaftlich oder staatlich) ungerecht behandelt, ob nun Autokonzerne, das Finanzamt, GEZ oder andere große Unternehmen. Möchte man sich alleine gegen solche wehren, sieht man sich häufig gegen eine Schar an Anwälten ankämpfen, die die eigenen Argumente mit Paragraphen und Urteilen widerlegen. Auch vor Gerichtsverfahren scheuen Großunternehmen nicht, da oftmals davon ausgegangen wird, dass der vermeintlich „kleine“ Gegner dies finanziell nicht stemmen könne. Hier ist guter Rat teuer – oder eben auch nicht. Denn über eine Rechtsschutzversicherung kann man sich anwaltliche Hilfe einholen und sich auch gegen „größere“ Gegner wehren.