Straf-Rechtsschutz für Unternehmen – wenn der Staatsanwalt ermittelt

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, klingt im ersten Moment geradezu absurd. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.

HIER geht es zum Straf-Rechtsschutz-Fuchs

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Fliesenleger

Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.

Gastwirtschaft

In einer Gastwirtschaft fällt kurz vor dem Wochenende die Bierzapfanlage aus. Weil vom Wartungsdienst
niemand zu erreichen ist, versucht der Wirt kurzerhand selbst, das Problem zu lösen und die Anlage mit einem aggressiven Reinigungsmittel zu reinigen. Die Getränkeschankanlagenverordnung
untersagt dies aber. Ein anonymer Hinweis beim Ordnungsamt führt zu einem Ermittlungsverfahren.

Dachdecker

Im Spätsommer stürzt ein nicht gesicherter Dachdecker ab und zieht sich dabei sehr schwere Verletzungen zu. Die Berufsgenossenschaft leitet gegen den Inhaber des Betriebs ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, da ihm vorgeworfen wird, gegen die Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitet ebenfalls ein Verfahren wegen Körperverletzung ein.

Masseur

Eine Patientin behauptet, ihr Masseur habe sie während einer Behandlung sexuell belästigt. Gegen den Masseur wird daraufhin ein Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung eingeleitet.

Elektroinstallation

Im Zuge einer Gebäudesanierung werden elektrische Leitungen neu verlegt. Durch eine nicht fachgerecht
vorgenommene Isolierung kommt es zu einem Kurzschluss, der einen Brand auslöst. Dabei erleiden mehrere Bewohner des Hauses Rauchvergiftungen und Brandverletzungen. Gegen den Elektromeister leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Brandstiftung ein.

Architekt

Die Freude eines Architekten über den erhaltenen Zuschlag eines ausgeschriebenen Schulhausumbaus hält nicht lange an, als die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf gegen ihn ermittelt, einen leitenden Beamten des städtischen Bauamts bestochen zu haben.

Eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Achtung nicht jede Versicherung deckt Vergehen und(!) Verbrechen

Wie so häufig steckt der Unterschied in kleinsten Details, die aber im Fall der Fälle einen großen Unterschied ausmachen können.

Weitere Infos: HIER geht es zum Straf-Rechtsschutz-Fuchs

Was ist in guten Tarifen versichert?

  • Vorsorglicher Rechtsschutz bereits vor der unmittelbar drohenden Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, um ein solches zu verhindern oder um die Strafverteidigung vorzubereiten
  • Übernahme der Kosten für forensische Dienstleistungen zur Aufklärung, Identifikation sowie
    Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen
  • Regressverzicht bei Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird
  • Sie sind als Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand in Steuerstrafsachen rechtsschutzversichert, wenn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Steuerstrafrecht aus Ihrem privaten Bereich aufkommt.
  • Strafkaution in Höhe von 300.000 Euro
  • Das „U-Haft Paket“ für eine umfangreiche Unterstützung bei einer Untersuchungshaft (Geld- und Service-Leistungen)
  • Pauschale Mitversicherung von Tochter-und Beteiligungsunternehmen
  • Rückforderungsverzicht bei Abschluss des Verfahrens mit Strafbefehl
  • Auch privater Versicherungsschutz als Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand bei Steuer-Straftaten
  • Teilnahme an einer Compliance-Schulung

Wer ist versichert?

• Versicherungsnehmer, also Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand
• Alle Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für
den Versicherungsnehmer

Welche Leistungen sind u.a. abgesichert?

• die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
• die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
• die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft „U-Haft Package“ oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).

Das U-Haft-Package zum Beispiel bietet einen besonderen Service und kompetente Hilfe im Ernstfall.

Es beinhaltet:

  • Untersuchungshaft-Tagegeld zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
  • Benachrichtigungs-Service
  • Zusendung dringend benötigter Arzneimittel
  • Einschaltung der Botschaft oder des Konsulats bei Untersuchungshaft im Ausland
  • Kfz-Rückhol-Service innerhalb Europas
  • Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die im Zuge der Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat notwendig sind, ggf. abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. nach indiv. (angemessener) Honorarvereinbarung
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

HIER geht es zum Straf-Rechtsschutz-Fuchs