Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist laut GDV der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, die Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.
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