Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung –
Beratungsfehler richtig versichern!

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich.
Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Unternehmensberater uvm.. Bei all diesen Fachfrauen und Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?

Für wen ist die Versicherung?

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die betrieblich, beruflich oder ehrenamtlich:

  • Beraten und verwalten
  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge vermitteln
  • beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch bei einem Dritten einen sogenannten reinen Vermögensschaden verursachen können.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, Beratende Ingenieure
  • Unternehmensberater
  • Bevollmächtigte

Brauchen Händler und Webshops eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird Onlinehändlern und webshop-Betreibern z. B. zur Abdeckung von Kosten durch Markenrechtsverletzungen angepriesen.

Ob man für dieses beeinflussbare und überschaubare Risiko eine solche Deckung benötigt, muss jeder selbst entscheiden.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist in erster Linie ein Muss bei beratenden und verwaltenden Berufen oder Dienstleistern.

Sie ist deshalb für Handelsbetriebe nicht sinnlos, sie empfiehlt sich unseres Erachtens aber eher bei ganz bestimmten Risikoverhältnissen. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 04103-1899765!

Wer braucht eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung und wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Was ist versichert?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht für Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozeßführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen
  • u.v.m.

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen
  • u.v.m.

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Mitarbeiter un „Erfüllungsgehilfen“ mitversichert.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind nur Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind.
Mitversichert ist auch die Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten für Sachverständige, Anwälte, Gerichte uvm..

Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen „worst case“ festgelegt werden.

Die gesetzlichen Pflichtversicherungssummen für bestimmte Berufe bewegen sich zwischen 250.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall.

Diese Summen können in der Praxis zu gering sein. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 04103-1899765!

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Rückwärtsversicherung

Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch zu empfehlen für:

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Baubetreuer, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Webdesigner, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren, Bevollmächtigte nach Artikel 11 MDR, verantliche Person nach Artikel 15 MDR

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?